AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Pelz & Companion GmbH, Deutschland, Lauenbühlstraße 59, D-88161 Lindenberg/Allgäu, (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Käufer“ genannt).

  • 1 Allgemeines, Geltungsbereich
    (1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

    (2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

    (3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer gegenüber dem Verkäufer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • 2 Vertragsschluss
    (1) Die Angebote auf den Internetseiten und Katalogen des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend.

    (2) Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen. Die Abbildungen geben die Produkte u. U. nur ungenau wieder; insb. Farben können aus technischen Gründen erheblich abweichen. Bilder dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen. Technische Daten, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibung sind so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Die hier beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel der vom Verkäufer gelieferten Produkte dar.

    (3) Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei dem Verkäufer anzunehmen.

    (4) Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer an den Käufer oder mit Versendung der Ware an den Käufer zustande.
  • 3 Lieferfrist und Lieferverzug
    (1) Warenlieferung erfolgt ausschließlich per PayPal bzw. Kreditkartenzahlung oder Bankeinzug per PayPal.

    (2) Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich. Werden diesbezüglich nachträglich wirksame Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.

    (3) Für die Nichteinhaltung der Lieferfristen haftet der Verkäufer nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage einer Lieferfrist und soweit den Verkäufer ein Verschulden trifft. Zunächst ist jedoch in jedem Fall eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren.
  • 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
    (1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).

    (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

    (3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
  • 5 Preise und Zahlung
    (1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise des Verkäufers zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

    (2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

    (3) Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird, sind alle Rechnungsbeträge sofort fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zum Verzugsschaden gehören auch eventuelle Währungsverluste.
  • 6 Eigentumsvorbehalt
    (1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

    (3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.

    (4) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

    (5) Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
  • 7 Gewährleistung
    (1) Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers).

    (2) Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

    (3) Bei Waren, die für den Besteller individuell hergestellt worden sind, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

    (4) Der Verkäufer ist berechtigt, die ihm obliegende Nacherfüllung bis zur Zahlung des fälligen Kaufpreises zu verweigern, es sei denn, dass er vertraglich zur Vorleistung verpflichtet ist.

    (5) Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Verkäufer ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

    (6) Die Ware wird vor Ablieferung an den Käufer umfassend auf Mängel geprüft. Soweit der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, sind die Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt nach § 437 Nr. 1 und Nr. 2 BGB des Käufers ausgeschlossen.
  • 8 Haftung
    (1) Der Verkäufer haftet für Schäden des Käufers durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen des Verkäufers verursacht werden.

    (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  • 9 Schlussbestimmungen
    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2) Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Anbieter der Sitz des Anbieters. Dies gilt auch, sofern der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.